Institute for University Law, est. 1993
Schneider Institute Breul 16 48143 Münster Germany
Einige große Zeitungen hatten von einer "Klagewelle" gegen die Studentenvertretungen in Nordrhein-Westfalen gesprochen (F.A.Z. vom 5. Juli 1996, Süddeutsche Zeitung vom 15. Juni 1996). Auch die DUZ 11/96 hatte auf S. 19 "mehr schlecht als recht" berichtet. Worum geht es wirklich?
Der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) ist das ausführende Organ oder Verwaltungsorgan der verfaßten Studentenschaft einer Hochschule. Wer in Nordrhein-Westfalen studiert, wird automatisch beitragspflichtiges Mitglied der Studentenschaft. Diese hat gemäß Paragraph 71 II 2 UG die folgenden Aufgaben:
1. Die Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen dieses Gesetzes zu
vertreten;
2. hochschulpolitische Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen und
zu hochschulpolitischen Fragen Stellung zu nehmen;
3. fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder
wahrzunehmen;
4. kulturelle Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen;
5. den Studentensport zu fördern;
6. überörtliche und internationale Studenbenbeziehungen
zu pflegen.
Aus dem Zwang zur Mitgliedschaft in der Studentenschaft folgt, daß diese ihre Aufgaben parteipolitisch neutral erfüllen und schwarze, rote, grüne oder andere Meinungen überhaupt nicht vertreten darf. Gemäß Paragraph 71 III 2 UG vollzieht sich eine "über die Aufgaben der Studentenschaft hinausgehende allgemeinpolitische Willensbildung" nämlich in den - privaten - "studentischen Vereinigungen an der Hochschule" und keinesfalls im politisch neutralen AStA!
Wenn die unfreiwilligen Mitglieder der Studentenschaft in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 I GG nicht verletzt werden sollen, müssen alle Äußerungen oder tatsächlichen Handlungen der Studentenschaft "spezifisch und unmittelbar hochschulbezogen" (OVG NW, Beschluß vom 6. September 1994, 25 B 1507/94 = DVBl. 1995, 433 = KMK-HSchR/NF 31J Nr. 7 = NVwZ-RR 1995, 278 = NWVBl. 1995, 135) sein. Nach diesem Muster ergingen einstweilige Anordnungen auch gegen die Studentenschaften in Bonn (VG Köln, 6 L 28/96) und Wuppertal (VG Düsseldorf, 15 L 781/96). Weitere Verfahren (auch in anderen Bundesländern) befinden sich in Vorbereitung. Tragende Gründe der bisherigen Entscheidungen waren keineswegs die von Grimberg (DUZ 11/96, S. 19) in den Vordergrund gerückten Details am Rande.
In Münster hatte die Studentenschaft unter dem Titel "Wie ich mal bei der RAF war" die Opfer der Terroristen verhöhnt und Sympathiewerbung für die RAF betrieben. Als das herauskam, berief der AStA sich auf die Kunstfreiheit für eine mißverstandene Satire. Auch ein Interview mit einem Sympathisanten der kurdischen PKK hätte in der Zeitung der Studentenschaft nicht erscheinen dürfen. In Bonn waren es vor allem Äußerungen gegen die Atomindustrie und für einen in den USA verurteilten Polizistenmörder, die nicht "spezifisch und unmittelbar hochschulbezogen" waren und deshalb nicht alle Studenten in ihrer Eigenschaft als Studenten gruppenspezifisch repräsentierten. In Wuppertal waren eine "Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär", "Aktionen des Ökologiereferates gegen die französischen Atomversuche sowie des Antifaschismus-Referates gegen die Aufhebung des Abschiebestopps in NRW" usw. nicht "spezifisch und unmittelbar hochschulbezogen" und in dem anschließenden Urteilsverfahren wird das Gericht sehr genau prüfen, ob z. B. die Einrichtung eines "Autonomen Schwulenreferates" die gruppenspezifischen Interessen aller Mitglieder der Studentenschaft in ihrer Eigenschaft als Studenten berührt oder ob Sexualität eine private Angelegenheit der Individuen ist.
Unter Kennern der Materie besteht Einigkeit, daß ein allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Wer sich an der Hochschule allgemeinpolitisch äußern will, muß dies privat im Rahmen der freiwilligen Vereinigungen und nicht im AStA unternehmen. Der AStA hat andere Aufgaben, die aber sträflich vernachläßigt werden. Während der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Rahmen eines gescheiterten Versuches, das UG zu ändern (Landtag NW, Ausschußprotokoll 11/1593) sagte Professor Habetha für die Landesrektorenkonferenz, daß nach seinem Eindruck "die Aufgaben der Studentenschaft reichlich sind, so daß eigentlich gar kein Platz für die Studenten, die ja nebenbei noch studieren, ist, sich noch mit allen möglichen Sachen zu befassen"!
"Die Risiken des Allgemeinen Politischen Mandats sind doch heute eindrucksvoll vor Augen geführt worden. Gewalt, Eskalation, Ausländerpolitik, Terrorismus, PKK, Asylpolitik, Drogenpolitik, Päderastie, Kinderpornographie, Hureninitiative, Anti-Atom-Politik - na eben alles, womit sich der Allgemeine Studentenausschuß so beschäftigt."
© Copyright, Urheberrecht: Achtung, dieses Dokument und alle folgenden Internet-Seiten sind urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur zum privaten und nicht kommerziellen Gebrauch des Empfängers hergestellt. Jede andere Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Inhabers der Urheberrechte unzulässig und strafbar. Insbesondere darf dieses Dokument weder vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Falls ich selbst durch einen Text (insbesondere durch ein Zitat), einen Hyperlink ("Link") oder durch eine Graphik möglicherweise fremde Urheberrechte verletzen sollte, bitte ich hiermit höflichst um eine formlose Nachricht (Telefon, Telefax oder Briefpost), wenn ich die fremden Inhalte von meiner Seite löschen soll: Das wird dann unverzüglich geschehen! Copyright: "I do respect copyrights: In case of a mistake please inform me by phone, fax or mail and I delete the text, hyperlink ("link") or graphic at once."
Disclaimer, Haftungsausschluß und Nutzungsbedingungen: Auf dieser Homepage bzw. auf einzelnen Internet-Seiten unter derselben URL-Adresse sind Schalter (sogenannte Hyperlinks oder "Links") und Suchmaschinen eingerichtet, die einen vereinfachten Zugriff auf die Internet-Seiten anderer - fremder - Anbieter und Autoren ermöglichen.
Als Inhaltsanbieter bin ich nach § 5 Abs. 1 des Teledienstegesetzes vom 22.07.1997 (TDG) für die "eigenen Inhalte", die ich zur Nutzung bereithalte, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise (sogenannte "Hyperlinks", "Links" oder "Verknüpfungen") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Einen Querverweis auf fremde Inhalte erkennen Sie in der URL-Adressenzeile. Für diese fremden Inhalte bin ich nur dann verantwortlich, wenn ich von ihnen (das heißt auch von einem rechtswidrigen bzw. srafbaren Inhalt) positive Kenntnis habe und es mir technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§ 5 Abs. 2 TDG). Bei "Hyperlinks", "Links" oder "Verknüpfungen" handelt es sich um dynamische Verweisungen. Ich habe bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird, ich bin aber nach dem Teledienstegesetz nicht verpflichtet, die Inhalte, auf die ich in meinem Angebot verweise, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn ich feststelle oder von anderen darauf hingewiesen werde, daß ein konkretes Angebot, zu dem ich einen "Link" bereitgestellt habe, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, werde ich den "Link" auf dieses Angebot aufheben, soweit mir dies technisch möglich und zumutbar ist. Außerdem distanziere ich mich hiermit vorsorglich von ausnahmslos allen Inhalten fremder URL-Seiten: Mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 - Landgericht Hamburg, 312 O 85/98 - hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines "Links" die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten aller verknüpften Seiten unter meiner URL-Adresse bzw. auf meiner Domain. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage angebrachten Verknüpfungen.
Data Protection, Datenschutz: Alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten (vgl. § 28 BDSG). All persons who are mentioned on this website strongly object any use of their addresses for commercial purposes (Paragraph 28 of the German Federal Law on the Protection of Privacy).